Als Bauherr können Sie schon frühzeitig die Kosten Ihres Bauvorhabens planen. Denn ein großer Teil der Leistungen, die Ihr Architekt erbringt, unterliegt einer verbindlichen Preisvorgabe und ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, abgekürzt HOAI, zusammengefasst.
Das Honorar ist somit kein Geheimnis, sondern ein nachvollziehbares und transparentes Rechenexempel. Es ist abhängig:
Scheuen Sie sich also nicht, mit Ihrem Architekten – wie auch mit allen anderen Dienstleistern – offen über die Vergütung zu sprechen.
Individuelle Leistungen und Kosten
Ihr Architekt arbeitet nie nach vorgefertigten Plänen und Grundrissen, sondern geht in allen Phasen Ihres Bauvorhabens auf Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen ein. In einem ersten Beratungsgespräch mit Ihrem Architekten sollten Sie daher über Ihr Vorhaben sprechen, Ihren Architekten kennen lernen und viele Fragen stellen.
Wenn Sie den richtigen Architekten für Ihr Projekt gefunden haben, schließen Sie mit ihm einen individuellen Architektenvertrag ab, in welchem alle Punkte ihres Bauvorhabens festgehalten werden. So können Sie sich jederzeit sicher sein, genau für die Leistungen zu zahlen, die Sie benötigen und behalten den optimalen Überblick, so dass Ihr Projekt nicht zur Kostenfalle wird.